Inhalt
Gemeindeversammlung
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt bei einer Versammlung der Politischen und Schulgemeinde sind alle in der entsprechenden Gemeinde wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Die Wohnniederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.
Zugehörige Objekte
Datum | Name |
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