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Leinenpflicht im Wald und am Waldrand
Um Wildtiere zu schützen, besteht im Kanton Zürich vom 1. April bis am 31. Juli im Wald und am Waldrand Leinenpflicht für Hunde.
Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren. Freilaufende Hunde am Waldrand und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden verharren.
Weitere Informationen zur Hundehaltung im Kanton Zürich finden Sie unter Hunde | Kanton Zürich.
Zugehörige Objekte
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