Kopfzeile

Inhalt

Leinenpflicht im Wald und am Waldrand

3. April 2025

Um Wildtiere zu schützen, besteht im Kanton Zürich vom 1. April bis am 31. Juli im Wald und am Waldrand Leinenpflicht für Hunde.

Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren. Freilaufende Hunde am Waldrand und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden verharren.

 Weitere Informationen zur Hundehaltung im Kanton Zürich finden Sie unter Hunde | Kanton Zürich

 

Zugehörige Objekte

Name
ktzh_veta_leinenpflicht_merkblattA4_rz_01_barrierefrei_neu (2) (PDF, 55.66 kB) Download 0 ktzh_veta_leinenpflicht_merkblattA4_rz_01_barrierefrei_neu (2)

Fusszeile