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Fristverlängerung Steuererklärung
Die Steuererklärung ist grundsätzlich bis am 31. März des laufenden Jahres einzureichen.
Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärung jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wie viel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns. Das Fristerstreckungsgesuch kann auch online gestellt werden. Fristerstreckungen sind möglich bis längstens 30. November des laufenden Jahres.
Fristerstreckungen bei juristischen Personen
Juristische Personen können das Begehren um Erstrecken der Frist zum Einreichen der Steuererklärung direkt am Online-Schalter des Kantonalen Steueramtes bestellen.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 044 859 12 12 | steueramt@stadel.ch |